Akute Erkrankungen sind nicht vorhersehbar, daher vergeben wir hierfür auch keine Termine - kommen Sie einfach vorbei. Wir bemühen uns die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Planbarem - wie zum Beispiel Check-ups, Belastungs-EKG, Langzeit-Messungen (Blutdruck sowie EKG), Routine Blutentnahmen, DMP Untersuchungen, Reiseberatungen mit oder ohne Impfungen, u.ä.
Bitte beachten Sie, dass manche Impfungen bzw. Reiseimpfberatung eine Privatleistung ist, die nicht primär von der Krankenkasse erstattet wird. Es gibt allerdings Krankenkassen, die diese dann rückerstatten.
Wir bitten um Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass die Impfung eine Privatleistung ist, die nicht primär von der Krankenkasse erstattet wird. Es gibt allerdings Krankenkassen, die diese dann rückerstatten.
Wir bitten um Terminvereinbarung - bitte lesen sie auch die Informationen zur Reisemedizin, ggf. brauchen Sie noch weitere Impfungen.
Wir bitten um Terminvereinbarung - am besten noch vor Antritt der Reise.
Eine Infektionsschutzbelehrung ist notwendig für Personen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Die Praxis ist vom Gesundheitsamt Sonthofen ermächtigt, diese Belehrung durchzuführen.
Die Belehrung laut Infektionsschutzgesetz § 43 erfolgt sowohl mündlich als auch schriftlich. Sie bekommen von uns ein Merkblatt mit nach Hause. Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit, erfolgt die sogenannte Erstbelehrung, danach ist gesetzlich eine jährliche Folgebelehrung vorgeschrieben, um Ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Diese kann ggf. dann durch den Arbeitgeber erfolgen. Nach Ihrer Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung zur Erst- oder Folgebelehrung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz eine Privatleistung ist, die nicht von der Krankenkasse aber ggf. durch den Arbeitgeber erstattet wird.
Wir bitten um Terminvereinbarung.