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Dr. med. Jan Tauscher

Facharzt für Allgemeinmedizin

Oberstdorf

Notfallmedizin - Kurarzt

Reisemedizin - Gelbfieberimpfstelle - Ernährungsmedizin

 

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Kontakt

Praxis Dr. med. Jan Tauscher
  • Rechbergstraße 7, 87561 Oberstdorf
  • +49 8322 98420
  • +49 8322 98422
  • www.arztpraxis-tauscher.de
  • 07.30-12.00 Uhr & 16.00-18.00 Uhr
  • 07.30-12.00 Uhr & 16.00-18.00 Uhr
  • 07.30-11.00 Uhr
  • 07.30-12.00 Uhr & 16.00-18.00 Uhr
  • 07.30-12.00 Uhr
  • und nach Vereinbarung

Akute Erkrankungen sind nicht vorhersehbar, daher vergeben wir hierfür auch keine Termine - kommen Sie einfach vorbei. Wir bemühen uns die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Planbarem - wie zum Beispiel Check-ups, Belastungs-EKG, Langzeit-Messungen (Blutdruck sowie EKG), Routine Blutentnahmen, DMP Untersuchungen, Reiseberatungen mit oder ohne Impfungen, u.ä.

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Leistungsspektrum


Leistungsspektrum
Die Basis ist die allgemeinärztliche Betreuung der ganzen Familie, vom Kind bis hin zum älteren Menschen. Wir decken ein breites allgemeinmedizinisches/internistisches Diagnostik- und Therapiespektrum ab, außerdem führen wir regelmäßig Hausbesuche und Besuche in Seniorenheimen durch. Praxisschwerpunkte liegen in der Diagnstik und Therapie von akuten und chronischen Krankheitsbildern wobei besonders die Früherkennung von Krankheiten die Möglichkeit bietet, gezielt und effektiv zu behandeln und einen chronischen Krankheitsverlauf zu verhindern. Zu den Früherkennungsuntersuchungen gehören Vorsorgeunterersuchungen für Frauen und Männer, so als Beispiel Gesundheitschecks ab 35 Jahren, Hautkrebsscreening, Krebsvorsorge, Check up Untersuchungen sowie Ultraschalluntersuchungen. Für unsere Patienten besteht die weiterhin die Möglichkeit, sich bei uns in das Disease-Management-Programm (DMP) der Krankenkasse einzuschreiben. Wir bieten diese Programme an für: Diabetes mellitus Typ 2, Asthma bronchiale und Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), sowie für die Koronare Herzkrankheit (KHK).
Der Notarztstandort Oberstdorf betreibt zwei Notarzteinsatzfahrzeuge, die bei lebensbedrohlichen Erkrankungen zum Einsatz kommen. Das Gebiet umfasst Oberstdorf mit seinen Ortsteilen sowie die benachbarten Gemeinden Fischen, Obermaiselstein, Bolsterlang wie auch Balderschwang. Das zu Östereich gehörende angrenzende Kleinwalsertal wird ebenfalls von Oberstdorf aus mitversorgt. Sollte es durch Einsätze während der Praxiszeit zu Unannehmlichkeiten und Wartezeiten für Sie kommen, so bitten wir Sie um Ihr Verständnis.
Der internationale Reiseverkehr hat in den letzten Jahren, sei es beruflich oder als Urlaubsreise, stark zugenommen. Man reist auch nicht nur häufiger, sondern auch schneller und auch weiter. Zum Beispiel bei Reisen in die Tropen und Subtropen können viele Erkrankungen oder Befindlichkeitsstörungen durch Vorbeugung vermieden werden. Nirgendwo gilt das Motto "Vorbeugen ist besser als Heilen" mehr als in diesen Ländern. Die Reisemedizin soll über Risiken der Reise aufklären, Gesundheitsrisiken des Reisenden aufdecken und individuell auf die Reise vorbereiten z.B. durch spezielle Impfungen. In einigen Ländern besteht beispielsweise eine Impfpflicht für Gelbfieber. Wichtig ist, sich vor Reisebeginn eine genaue Kenntnis über das Reiseland mit eventuellen Impfvorschriften zu verschaffen. Um eine optimale Impfvorbereitung zu treffen, sollten Sie sich - je nach vorhandenem Impfstatus bis zu 2 Monate - vor Reiseantritt beraten und impfen lassen. Grundsätzlich sollten Sie einen gültigen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung besitzen, da bereits in Deutschland für diese Erkrankungen ein gewisses Risiko besteht. Gegen folgende weitere Erkrankungen kann man sich mit einer vorbeugenden Impfung schützen: Hepatitis A und B, Gelbfieber (Pflichtimpfung für bestimmte Länder), Typhus, Cholera, Tollwut, Japan–Encephalitis, Meningitis (Pflichtimpfung für Pilger nach Mekka) und FSME. Allerdings ist hier auch Augenmaß gefragt. Nicht jede Impfung ist wirklich nötig, die Entscheidung für eine Impfung ist individuell und vom Reiseziel abhängig. Desweiteren bieten wir eine individuelle Beratung zur Malariaprophylaxe an.

Bitte beachten Sie, dass manche Impfungen bzw. Reiseimpfberatung eine Privatleistung ist, die nicht primär von der Krankenkasse erstattet wird. Es gibt allerdings Krankenkassen, die diese dann rückerstatten.

 Wir bitten um Terminvereinbarung.

Bei Reisen in ein Gelbfieber-Infektionsgebiet zum Beispiel im tropischen Afrika oder in Mittel- und Südamerika kann eine Impfung nicht nur sinnvoll sein, sondern ist in manchen Ländern Vorschrift als Einreisevoraussetzung, insbesondere bei Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet (auch Transit!).

Bitte beachten Sie, dass die Impfung eine Privatleistung ist, die nicht primär von der Krankenkasse erstattet wird. Es gibt allerdings Krankenkassen, die diese dann rückerstatten.

 Wir bitten um Terminvereinbarung - bitte lesen sie auch die Informationen zur Reisemedizin, ggf. brauchen Sie noch weitere Impfungen.

Ist die Badekur von Ihrer Krankenkasse genehmigt worden, erhalten Sie von dieser Ihre Kurunterlagen. Diese Unterlagen bestehen unter anderem aus dem Behandlungsschein (roten Badearztschein für den Badearzt) - bitte diesen unbedingt zur ersten Vorstellung in der Praxis zusammen mit Ihrer Krankenversicherungskarte mitbringen. Anhand des jeweiligen Krankheitsbildes und des gesundheitlichen Zustandes wird dann bei der Eingangsuntersuchung entschieden, welche Kurmittel sinnvoll eingesetzt werden können. Während Ihres Kuraufenthalts haben Sie pro laufender Woche einen Termin bei uns, zunächst die Eingangsuntersuchung, danach folgt die (wöchentliche) Zwischenuntersuchung und am Ende wird die Abschlussuntersuchung vorgenommen.

 Wir bitten um Terminvereinbarung - am besten noch vor Antritt der Reise.

Eine Infektionsschutzbelehrung ist notwendig für Personen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Die Praxis ist vom Gesundheitsamt Sonthofen ermächtigt, diese Belehrung durchzuführen.

Die Belehrung laut Infektionsschutzgesetz § 43 erfolgt sowohl mündlich als auch schriftlich. Sie bekommen von uns ein Merkblatt mit nach Hause. Vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit, erfolgt die sogenannte Erstbelehrung, danach ist gesetzlich eine jährliche Folgebelehrung vorgeschrieben, um Ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Diese kann ggf. dann durch den Arbeitgeber erfolgen. Nach Ihrer Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung zur Erst- oder Folgebelehrung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie, dass die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz eine Privatleistung ist, die nicht von der Krankenkasse aber ggf. durch den Arbeitgeber erstattet wird.

 Wir bitten um Terminvereinbarung.

Anfahrt

Adressdaten
  •  Adressse:  Rechbergstraße 7, 87561 Oberstdorf.
  •  Telefon:  +49 8322 98420